Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 05.11.2024 an Herrn Oberbürgermeister Horn sowie an mich und möchten Ihnen Ihre Fragen wie folgt beantworten:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Zugang zum Gedenkraum des NS-Dokumentationszentrums für Angehörige und Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus kostenfrei zu gewährleisten?
1.1. Welche Varianten wären möglich? Welche finanziellen Auswirkungen brächten diese mit sich?
In der Diskussion um einen kostenfreien Zugang zum Gedenkraum sollte berücksichtigt werden, dass ein Nachweis an der Kasse für Angehörige oder Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus aus unserer Sicht kaum möglich und auch nicht zumutbar für die Betroffenen wäre. Daher sollte ein kostenfreier Zugang zum Gedenkraum allen Menschen zugestanden werden, die ihn besuchen möchten. Dies betrifft selbstverständlich Angehörige, Nachfahr_innen aber auch jede/n andere/n Interessierte/n.
Idealerweise sollte ein Gedenkraum nicht mit finanziellen Zugangsbeschränkungen versehen sein. Eine besondere Herausforderung im DZNS bildet jedoch die räumliche Situation bzw. die Zugänge zwischen dem Eingangs-, Dauerausstellungs- und Gedenkbereich, die jeweils miteinander verbunden sind. Das bedeutet, wer „nur“ den Gedenkraum besuchen möchte, muss zwangsläufig durch einen Teil der Dauerausstellung gehen, nämlich den ersten Teil im Foyer, der sich mit der Geschichte der Weimarer Republik befasst.
Folgende Szenarien wären vor diesem Hintergrund denkbar:
A. Besucher_innen möchten nur den Gedenkraum besuchen:
Die Besucher_innen geben bei der Information/Kasse an, dass sie nur den Gedenkraum aufsuchen möchten. Für den Besuch würden keine Tickets, sondern lediglich Aufkleber ausgegeben werden, sodass die Aufsichten erkennen können, wer keine Eintrittskarte für den Dauerausstellungsbereich gelöst hat. Die Besucher_innen betreten den Gedenkraum dann über die dafür vorgesehene Flügeltür am rechten Ende des Foyers. Sie gehen dabei durch den ersten Ausstellungsbereich (Weimarer Republik).
Eine Besichtigung des ersten Ausstellungsbereichs kann und sollte aus Museumssicht in diesem Fall nicht verhindert werden, da es keinen separaten Zugang zum Gedenkraum gibt. Es ist personell nicht realisierbar und auch nicht vertretbar, Besucher_innen direkt in den Gedenkraum zu leiten, um den Besuch des Ausstellungsbereich im Foyer zu vermeiden. Wie viele Besuchende nur Zugang zum Gedenkraum möchten kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht geschätzt werden, insofern können wir auch keine finanziellen Auswirkungen (Mindereinnahmen) prognostizieren. Eine Evaluierung wäre zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
B. Besucher_innen möchten Gedenkraum und Dauerausstellung besichtigen:
Die Personen, die Gedenkraum und Dauerausstellung besichtigen möchten, bekommen an der Kasse eine Eintrittskarte, die dann beim Abgang in das UG (zweiter Teil der Dauerausstellung) entwertet würde. Hierfür wäre eine Aufsichtskraft notwendig, die die Karten kontrolliert und gleichzeitig die Aufsicht über den Gedenkraum übernimmt. Ein Abgang in die Dauerausstellungräume ist nur über den Aufzug oder den Treppenabgang neben der Kasse möglich, nicht über den Gedenkraum. Bei diesem Szenario entstehen keine Mindereinnahmen.
1.2. Welche Mehrkosten wären mit einem allgemein kostenfreien Eintritt zum DZNS verbunden?
In Drucksache G-24/179 wurde eine Schätzung der Einnahmen über den Eintrittspreis in das DZNS dargestellt, entsprechend sind die Mehrkosten, wenn hierauf verzichtet wird. Personelle und technische Einsparungen gibt es nicht, denn eine Empfangs- und Infotheke ist in jedem Fall erforderlich. Das Kassensystem ist bei den Städtischen Museen Freiburg gleichfalls bereits vorhanden
2. Liegen der Verwaltung Erfahrungen anderer NS-Gedenk- und Dokumentationszentren (z. B. München) vor, welche frei von Eintrittshürden sind oder diese abgeschafft haben?
Welche Schlüsse könnten daraus für Freiburg gezogen werden, insb. hinsichtlich der Erfahrungen bezüglich der Entwicklung der Besucher:innenzahlen?
Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung zum Umgang mit Eintrittspreisen in NS-Dokumentationszentren. Je nach Trägerschaft (Kommune, Verein, Stiftung etc.) werden (ermäßigte) Eintrittspreise erhoben oder nicht. Bei kommunalen Erinnerungsorten ist kostenfreier Eintritt eher unüblich, kommunale Einrichtungen erheben meist Eintrittspreise (s. Übersicht unten). Inwieweit sich dies auf die Entwicklung der Besucher_innenzahlen auswirkt ist nicht bekannt.