Zu unserer infraktionellen Anfrage zum Schulenwicklungsbericht, die wir am 04.10.2024 gestellt haben, erhielten wir am 21.10.2024 folgende Antwort:


Sehr geehrte Frau Stadträtin,
sehr geehrter Herr Stadtrat,
Ihre Anfrage vom 04.10.2024 an Herrn Oberbürgermeister Horn habe ich zur zustän-
digen Prüfung und Beantwortung erhalten. Sie bitten um Auskunft zu der Anzahl von
Kindern mit Migrationshintergrund in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Bera-
tungszentren.
Die Anliegen, die Sie in Ihren Fragen zum Ausdruck bringen liegen nicht im Verant-
wortungsbereich der Stadtverwaltung. Die Stadt als Schulträgerin ist in die Entschei-
dung, welche Kinder einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch haben, nicht in-
volviert und berät auch nicht zum Verfahren. Ein solcher Bedarf wird über ein
standardisiertes Diagnostikverfahren festgestellt, das von der Kultusverwaltung ver-
antwortet wird.
Es handelt sich hierbei um ein sehr komplexes Thema an dem viele verschiedene
Personen und Institutionen beteiligt, wie z.B. Schulen und Schulleitungen, Eltern,
staatliche Schulverwaltung, andere Beratungsinstitutionen, etc. Aufgrund dessen wür-
den wir den Punkt im ASW am 20.11.2024 behandeln auch im Kontext der Anfrage
zum Fahrplan Schulische Inklusion.
Folgende Aufbereitung zu Frage 7 möchten wir Ihnen vorab zur Verfügung stellen. An
diesen Zahlen sieht man, dass es keine signifikanten Steigerungen im Bereich der
Schüler_innenzahlen von Kindern mit Migrationshintergrund an den SBBZen gibt.

Wir sind zu den Themen Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und
Inklusion regelmäßig im Austausch mit den beteiligten Institutionen wie der staatlichen
Schulverwaltung.


Mit freundlichen Grüßen
(Christine Buchheit)
Bürgermeisterin

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