Am Freitag, den 7. Februar 2025, wurde auf Antrag von GRÜNE, SPD/JF, CDU, FR4U und FDP/BfF (32 von 48 Sitzen) ein grundlegender Prozess zum radikalen Umbau der kommunalen Kulturförderung eingeleitet – das Ergebnis einer lange vorbereiteten, strategischen Weichenstellung. Die durch das Kulturamt in den vergangenen Jahren durchgeführten Kulturlabore sowie die Entwicklung von sieben Grundsätzen dienten dabei als Grundlage für diese Reform.
Die Entscheidung steht in einem größeren Zusammenhang: Bereits zuvor wurden Maßnahmen unternommen, um kulturpolitische Strukturen zu schwächen – etwa der gescheiterte Versuch, den Theaterausschuss im Kulturausschuss aufgehen zu lassen, oder der nur teilweise erfolgreiche Versuch, den Kulturausschuss zu verkleinernund seine partizipativen Strukturen zu beschneiden, indem Sachkundige in Sachverständige Einwohner:innen umgewandelt werden sollten.
Befürworter:innen: Mehr Gerechtigkeit oder Vorwand für Einschnitte?
Die Befürworter:innen der Reform argumentieren, dass die Abschaffung der institutionellen Förderung zugunsten einer vollständigen Umstellung auf Projekt- und Basisförderungzu einer gerechteren Umverteilung der Mittel führen soll. Sie verweisen darauf, dass heute nicht mehr nachvollziehbar sei, warum bestimmte Einrichtungen weiterhin gefördert werden, während andere keine vergleichbare Unterstützung erhalten.
Ein weiteres Argument ist die Entlastung des Gemeinderats: Da die Mitglieder keine Fachexpertise im Kulturbereich hätten und die Haushaltsberatungen zunehmend ausuferten, solle die Fördervergabe zukünftig allein auf die Expertise des Kulturamts und dessen Fachjury verlagert werden. Die Verwaltung könne die Mittelvergabe objektiver, effizienter und bedarfsgerechter gestalten als ein politisches Gremium.
Die Auflösung institutioneller Förderung: Ein Paradigmenwechsel
In den vergangenen Jahrzehnten wurden insgesamt sieben Chöre durch direkte Gemeinderatsbeschlüsse in die dauerhafte (jährliche) institutionelle Förderung aufgenommen:
● Balthasar-Neumann-Chor und -Ensemble e.V.
● CHŒUR3 e. V.
● Anton-Webern-Chor Freiburg e. V.
● Camerata Vocale Freiburg e.V.
● VOICE EVENT
● Jazzchor Freiburg e.V.
● Junior Jazzchor
Die institutionelle Förderung gilt als Ritterschlag unter den städtischen Zuwendungsinstrumenten für freie Träger von besonderer kultureller Bedeutung.
Mit dem interfraktionellen Antrag vom 7. Februar 2025 wurde die Verwaltung nun beauftragt, bis Jahresende eine neue Förderstruktur für Chöre zu erarbeiten. Ziel ist es, die bisherigen Haushaltsmittel im Bereich Chöre weitgehend in die Projekt- und Basisförderung umzuwandeln.
Konkret bedeutet das:
● Die institutionellen Förderungen der sieben Chöre in Höhe von insgesamt 164.190 EUR sollen spätestens mit dem Haushalt 2027/28 gestrichen werden.
● Das Geld soll mehrheitlich in Basisförderung und Projektförderung umgeleitet werden.
● Die Mittel für die Anmietung des Konzerthausessollen parallel angepasst werden – eine Teilverwendung für andere Budgetbereiche ist möglich.
● Die institutionelle Förderung würde nur für Chorstadt-Freiburg e.V. als Sonderkonstruktion bestehen bleiben.
*!* Damit die Reform wirksam würde, müsste der Gemeinderat einen Beschluss fassen, in welchem er auf Teile seiner Beschlusskompetenz verzichtet.
Die Kritik: Ein Testlauf für umfassende Kürzungen?
Doch was als Optimierung verkauft wird, birgt weitreichende Risiken. Die Chorförderung dient als Testlauf für eine grundsätzliche Neuausrichtung der gesamten kommunalen Förderstruktur. Die Reform betrifft zunächstdie Chöre – doch sie soll bei Erfolg als Modell für Kürzungen in sämtlichen Zuschussbereichen wie Soziales, Migration, Sport, Schule sowie Kinder- und Jugendförderung dienen.
Verbindlichkeiten werden aufgelöst – um Kürzungen zu erleichtern
Mit der Abschaffung der institutionellen Förderung wird eine zentrale Verbindlichkeit der Stadt gegenüber geförderten Einrichtungen aufgelöst. Dadurch werden künftige Kürzungen deutlich einfacher:
● Institutionelle Förderungen sind politisch gebunden und langfristig abgesichert. Sie können nur durch Gemeinderatsbeschlüsse geändert werden.
● Projektförderungen hingegen sind temporär und unverbindlich. Sie müssen regelmäßig neu beantragt werden – und können jederzeit gekürzt oder gestrichen werden, ohne politisch sichtbare Einschnitte.
Das heißt: Wer eine flexible Förderstruktur schafft, macht Kürzungen einfacher und unauffälliger.
Ohne eine klare Finanzierungsabsicht für die Weiterentwicklung des Kulturbereichs entlarvt sich die Reform als vorbereitende Gestaltungsmaßnahme für zukünftige Kürzungen. Wer den Kulturbereich wirklich stärken will, muss nicht nur bestehende Strukturen reformieren, sondern auch langfristige Perspektiven schaffen. Ohne ein klares Bekenntnis zu einer nachhaltigen Finanzierung bleibt die Reform eine reine Abbaustrategie unter dem Deckmantel der Modernisierung.
Eine gefährliche Machtverschiebung – hin zur Verwaltung
Ein weiteres zentrales Problem ist die Machtverschiebung: Die Verwaltung erhält erheblich mehr Einfluss über die Vergabe von Mitteln, während der Gemeinderat auf seine Entscheidungskompetenz verzichtet.
Mit dieser Reform würde die Verwaltung zur zentralen Steuerinstanz der Kulturförderung aufsteigen – mit nur noch begrenzter politische Kontrolle. Das bedeutet: Mehr Bürokratie, mehr Personalbedarf – und woher kommt das Geld für diese neuen Verwaltungsstrukturen?
Naheliegend ist, dass es aus den bisherigen Direktmitteln für Kultur kommen wird – also genau jenen Geldern, die eigentlich für die künstlerische Arbeit und die Kulturproduktion selbst bestimmt sind. Weniger Kunst, mehr Verwaltung.
Ein gefährlicher Präzedenzfall für alle Förderbereiche
Diese Reform ist ein Paradigmenwechsel. Sie ebnet den Weg für eine neue Förderlandschaft, in der langfristige Strukturen abgeschafft werden und Kulturförderung unverbindlich, temporär und flexibel gehalten wird – um Kürzungen einfacher durchsetzen zu können.
Die Frage ist: Welche Sicherheit bleibt dann noch?
Gerade in Krisenzeiten sind es freie Träger, die als Subunternehmer:innen der Stadt flexibel, effektiv und bürger:innennah arbeiten. Sie sind unverzichtbar für die Erbringung kommunaler Leistungen – finanziell, weil sie effizienter wirtschaften, und strukturell, weil sie direkten Zugang zur Stadtgesellschaft haben.
Doch diese Sicherheitsarchitektur wird mit der geplanten Reform ausgehöhlt. Sollte sich die wirtschaftliche Lage in den nächsten Jahren verschlechtern, könnte das Modell schnell auf alle Zuschussbereiche ausgeweitet werden.
Die Botschaft ist klar: Dies ist kein isolierter Umbau – es ist der erste Schritt einer umfassenden Neuausrichtung der Förderpolitik.