19. Mai 2025
Der Beschluss des Gemeinderats, die Verwaltung mit der Prüfung einer Aufhebung der städtebaulichen Erhaltungssatzung für Waldsee zu beauftragen, gibt Anlass, auf die weitreichenden Implikationen einer solchen Entscheidung hinzuweisen. Die bevorstehende Diskussion über eine mögliche Aufhebungssatzung muss die sozialen und städtebaulichen Folgen umfassend berücksichtigen.
Die städtebauliche Erhaltungssatzung für Waldsee wurde einst eingeführt, um dem erheblichen Entwicklungsdruck und reinen Verwertungsinteressen entgegenzuwirken und den einzigartigen Charakter dieses historisch gewachsenen Stadtteils zu bewahren. Eine Aufhebung dieses Schutzinstruments wird Auswirkungen haben, die über rein ästhetische Fragen hinausgehen und die soziale Balance des Quartiers berühren.
Wir haben die Sorge, dass eine Lockerung der Schutzbestimmungen zu einem Anstieg der ohnehin schon hohen Immobilienpreise führen wird und in der Folge auch die Mietpreise steigen lässt. Dies könnte die bestehende Bewohnerschaft unter Druck setzen und die Zugänglichkeit von Wohnraum für breitere Schichten der Bevölkerung weiter erschweren.
Die im interfraktionellen Antrag gewählte Argumentation suggeriert die Annahme, dass mit der Aufhebung der Satzung – und der Aufhebung der mit ihr einhergehenden regulierenden Wirkung – bezahlbarer Wohnraum im Waldsee-Quartier entstünde und darüber ein Beitrag zur „sozialen Durchmischung“ erreicht werden könne. Dieses Framing hält jedoch einer fachlichen Überprüfung nicht stand. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Grundstückseigentümer:innen ihre Objekte erweitern werden, um dort Wohnraum zu schaffen, der primär nicht auf die sozialen Bedürfnisse der Stadtbevölkerung ausgerichtet sein wird. Fakt ist: Selbst eine (ggf. auch nur „moderate“) Quartiersaufwertung wird immer zu steigenden Immobilien- und damit unweigerlich zu steigenden Mietpreisen führen. Mögen die Auswirkungen aufgrund der Gebietsbeschaffenheit überschaubar bleiben, so erreichen wir (best case: im kleinen Umfang) dennoch das Gegenteil dessen, was wir anstreben.
Auch die angeführten Einsparpotenziale innerhalb der Verwaltung sind kein geeignetes Argument für eine Abschaffung. Es handelt sich lediglich um eine Viertelstelle (0,25 VZÄ), welche für das Ausüben der Satzung benötigt wird. Angesichts der mietpreisdämpfenden Wirkung der Satzung halten wir dieses geringfügige Personalvolumen für ein äußerst gutes „Investment“.
Fakt ist: Über die vorgeschlagene Alternative „keine Satzung“ kann eine mietpreisdämpfende Wirkung nicht erreicht werden.
Gerade Fraktionen, die soziale Gerechtigkeit und nachhaltige Stadtentwicklung auf ihre Fahnen geschrieben haben, sind nun aufgerufen, die anstehende Vorlage zur Aufhebungssatzung kritisch zu prüfen. Es muss sichergestellt werden, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und der langfristige Erhalt auch städtebaulich schützenswerter Quartiere Vorrang vor kurzfristigen wirtschaftlichen Erwägungen haben. Eine voreilige Entscheidung ohne eine gründliche Analyse und Abwägung aller sozialen und städtebaulichen Konsequenzen wäre fahrlässig.
gez. Markus Schillberg | Stadtrat
gez. Ramon Kathrein | Stadtrat